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Urteil: "HOLZMICHL" gehört jetzt offiziell De Randfichten

(02.11.2004)

Die Figur "Holzmichl" gehört nun exklusiv der Gruppe "De Randfichten". T-Shirts eines anderen Herstellers mit "Tötet den Holzmichl" dürfen nicht mehr verkauft werden. Der Prozess der Volksmusikgruppe De Randfichten gegen den Macher des Chemnitzer Stadtmagazins "371", Thomas Lehmann, endete vor dem Leipziger Landgericht mit einer gütlichen Einigung. Der Verkauf von Merchandising-Produkte ist nach dem Vergleich der Band vorbehalten, die mit ihrem Lied vom "Holzmichl" einen Hit gelandet hat. Lehmann verpflichtete sich, die von ihm kreierten T-Shirts mit der Aufschrift "Tötet den Holzmichl" nicht mehr zu verkaufen. Auch die Internetdomain "toetet-den-holzmichl.de" wird er nicht weiter betreiben. Im redaktionellen Teil seiner Zeitschrift darf er den Begriff aber verwenden.

Im Gegenzug für den Vergleich verzichtete der Anwalt der Erzgebirgsmusiker auf weitere Klagen. Der Hit "Lebt denn dr alte Holzmichl noch" ist seit Wochen in den Charts und hat bereits Gold und Platin gewonnen.

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